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copyright by E.Paprocki 10/2008
Energieausweis

Energieausweis für Wohngebäude


Was ist ein Energieausweis? Wer braucht einen Energieausweis? Wie bekommt man einen Energieausweis?

Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die Einführung des Energieausweises für Gebäude verabschiedet. Die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ (EnEV) ist am 1. Oktober 2007 mit gestaffelten Übergangsfristen in Kraft getreten. Danach wird für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 der Energieausweis spätestens zum 1. Juli 2008 Pflicht, für Wohngebäude jüngeren Datums gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2009.

Der Energieausweis gibt leicht verständlich Auskunft über den Energie bedarf und bietet so eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn es um Anmietung oder Kauf von Wohnraum geht.

Verschaffen Sie sich einen Marktvorteil und legen Sie schon heute einen Energieausweis für Ihre Immobilien vor.

TÜV SÜD erstellt nicht nur unter Verwendung speziell dafür entwickelter Software gesetzeskonforme Energieausweise, sondern berät Sie auch kompetent und kostengünstig bei der Planung und Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Für die Universa Hausverwaltung als Info

TÜV SÜD bietet Ihnen:

  • Bestandsaufnahme vor Ort (auf Wunsch mt modernster Messwerttechnik), b
    auphysikalische und energetische Brechnungen
  • Erstellen des Energieausweises nach gesetzlich vorgegebenem Muster einschließlich Bewertung der Energieverluste und Einstufung der Immobilie in eine Energie-Effizienzklasse
  • Nützliche Modernisierungstipps
  • Planung energetischer Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung des Feuchte- und Brandschutzes
     

 

Warum gibt es ihn? 

Der Energieausweis soll allen potentiellen Käufern und Mietern die Möglichkeit geben, die angebotenen Objekte energetisch miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist die Europäische Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die in Deutschland als Energieausweis für Wohngebäude umgesetzt wird.

Ab wann ist er Pflicht? 

Der Energieausweis für Wohngebäude wird zum 1. Juli 2008 eingeführt, für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Gebäude, die später errichtet wurden, benötigen den Energieausweis bis 1. Januar 2009.

Wer muss ihn ausstellen lassen? 

Jeder Vermieter und Verkäufer muss Interessenten auf Verlangen den Energieausweis vorlegen. Innerhalb von Eigentümergemeinschaften muss ein Energieausweis für den gesamten Wohnkomplex erstellt werden, sobald ein einziger Mieterwechsel stattfindet.

Ablauf der Ausstellung

Den Energieausweis für Wohngebäude erstelle ich bevorzugt als bedarfsorientierten Ausweis auf Basis einer Energieberatung.
Der verbrauchsorientierte Ausweis spiegelt viel zu stark das benutzerorientierte Verhalten der Bewohner, als den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes wider, und ist somit aus meiner Sicht kein objektiv aussagefähiges Medium mehr im Sinne der Europäischen Richtlinie.
 
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